Für Architekten, Bauherren und Betreiber
Feuerwehrpläne, Rettungswegpläne und Brandschutz im Bauverfahren.
Pläne, die im Einsatz wirklich helfen — erstellt von jemandem, der selbst danach gearbeitet hat. Dazu Begleitung Ihres Bauprojekts im vorbeugenden Brandschutz, von der Entwurfsphase bis zur Genehmigung.
- 18 Jahre FeuerwehrdienstDer Plan wird aus Sicht der Einsatzkräfte gedacht
- NormgerechtDIN 14095 · DIN ISO 23601 · ASR A2.3
- Abstimmung inklusiveWir klären den Plan mit Behörde und Feuerwehr
- Festpreis nach SichtungSchriftliches Angebot statt offener Stundenliste
Drei Leistungsbereiche
Was wir für Ihr Objekt übernehmen.
Von der einzelnen Planerstellung bis zur Begleitung eines kompletten Bauvorhabens im vorbeugenden Brandschutz.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Übersichts-, Geschoss- und Sonderpläne für die Einsatzkräfte — abgestimmt mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Zufahrt · Löschwasser · GefahrenschwerpunkteFlucht- und Rettungswegpläne
Aushangfertige Pläne nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3 — verständlich für Beschäftigte und Besucher, nicht nur für Fachleute.
Standortgerecht · AushangfertigBrandschutz im Bauverfahren
Unterstützung von Architekten und Bauherren im vorbeugenden Brandschutz — von der Entwurfsphase bis zur Genehmigung.
Nur Baden-WürttembergDas ist enthalten
- Sichtung Ihrer Bestandsunterlagen und Genehmigungspläne
- Ortstermin zur Aufnahme der tatsächlichen Gegebenheiten
- Planerstellung in normgerechter Darstellung und Farbgebung
- Abstimmung mit Brandschutzdienststelle bzw. örtlicher Feuerwehr
- Übergabe digital und als Ausdruck in der benötigten Ausfertigung
- Fortschreibung bei baulichen oder betrieblichen Änderungen
Einsatzgebiet: Feuerwehr- sowie Flucht- und Rettungswegpläne erstellen wir in Baden-Württemberg und Bayern. Leistungen als anerkannter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz erbringen wir derzeit ausschließlich in Baden-Württemberg.
Angebot nach Aufwand
Kein Pauschalpreis von der Stange — jedes Objekt bringt andere Voraussetzungen mit.
Nach einem kurzen Gespräch und Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot — verbindlich, ohne offene Stundenliste.
Unterlagen prüfen lassen
So arbeiten wir
Vom ersten Gespräch zum freigegebenen Plan.
Sie behalten einen Ansprechpartner — von der Sichtung der Unterlagen bis zur Freigabe durch die Behörde.
Unterlagen sichten
Sie schicken uns Genehmigungs- oder Bestandspläne. Wir sagen Ihnen, was gebraucht wird.
Festpreisangebot
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang und Termin.
Ortstermin & Erstellung
Aufnahme vor Ort, danach Erstellung der Pläne in normgerechter Darstellung.
Abstimmung & Übergabe
Abstimmung mit Behörde und Feuerwehr, dann Übergabe digital und als Ausdruck.
Ihr Ansprechpartner
Christian Schulz
18 Jahre Erfahrung im Feuerwehrdienst — davon 13 Jahre im mittleren Dienst bei einer Berufsfeuerwehr und 5 Jahre im gehobenen Dienst als hauptamtlicher Kommandant und Einsatzleiter einer großen Freiwilligen Feuerwehr.
Das ist der Unterschied bei einem Feuerwehrplan: Er entsteht nicht am Reißbrett, sondern aus der Perspektive derer, die nachts um drei damit vor dem Objekt stehen. Was im Einsatz nicht auf den ersten Blick lesbar ist, hilft niemandem.
Häufige Fragen
Was Bauherren und Architekten uns am häufigsten fragen.
Wann brauche ich einen Feuerwehrplan nach DIN 14095?
Gefordert wird ein Feuerwehrplan in der Regel über die Baugenehmigung oder von der zuständigen Brandschutzdienststelle — häufig bei Sonderbauten, größeren Betrieben, Versammlungsstätten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Objekten mit Brandmeldeanlage. Wenn Sie unsicher sind, klären wir das im ersten Gespräch anhand Ihrer Genehmigungsunterlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan?
Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die anrückenden Einsatzkräfte: Zufahrten, Löschwasser, Abschnitte, Gefahrenschwerpunkte. Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 richtet sich an Beschäftigte und Besucher und hängt sichtbar im Gebäude. Beide Pläne haben unterschiedliche Adressaten und werden getrennt erstellt.
Ab wann sollte ich Sie in ein Bauprojekt einbinden?
So früh wie möglich — idealerweise vor Einreichung des Bauantrags. Brandschutzanforderungen, die erst in der Ausführungsphase auffallen, sind fast immer teurer als eine saubere Klärung in der Entwurfsphase.
Übernehmen Sie auch die Abstimmung mit Behörde und Feuerwehr?
Ja. Feuerwehrpläne werden mit der zuständigen Brandschutzdienststelle beziehungsweise der örtlichen Feuerwehr abgestimmt, bis sie freigegeben sind. Diese Abstimmung ist Teil der Leistung und kein Zusatzposten.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungswegpläne erstellen wir in Baden-Württemberg und Bayern. Leistungen als anerkannter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz erbringen wir derzeit ausschließlich in Baden-Württemberg.
Was kostet die Erstellung eines Plans?
Das hängt vom Objekt ab: Größe, Anzahl der Geschosse und Bereiche, Qualität der vorhandenen Bestandsunterlagen und ob ein Ortstermin nötig ist. Nach einem kurzen Gespräch und Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.
Kontakt
Schicken Sie uns Ihr Objekt.
Eine kurze Nachricht und ein Blick in Ihre Unterlagen genügen meist, um Umfang und Preis zu klären.
- Anschrift
- Brandschutzservice Schulz
Finkenschlag 3
97922 Lauda-Königshofen - Einsatzgebiet
- Pläne: BW & Bayern Sachverständigenleistungen: nur Baden-Württemberg
Unterlagen sind umfangreich? Nennen Sie uns im Formular kurz das Objekt — wir melden uns und sagen Ihnen, was wir brauchen.