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Ratgeber · 6. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

Die Antwort steht scheinbar klar in der ASR A2.2: fünf Prozent. Genau diese Zahl führt in der Praxis aber regelmäßig dazu, dass im Ernstfall niemand verfügbar ist. Woran das liegt — und wie Sie richtig rechnen.

Brandschutzhelfer in Warnwesten löschen ein offenes Feuer im praktischen Löschtraining
Ausgebildet ist nur, wer den Löscher auch wirklich in der Hand hatte

Was tatsächlich gefordert ist

Fünf Prozent sind ein Richtwert — keine Zielgröße.

Kaum eine Frage kommt in unseren Schulungen so oft wie diese. Meist steht ein Sicherheitsbeauftragter oder ein Geschäftsführer im Raum, hat die fünf Prozent aus der Arbeitsstättenregel gelesen, hat brav durchgerechnet — und hat trotzdem ein Problem.

Die Pflicht selbst ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz: Nach § 10 ArbSchG muss der Arbeitgeber Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und dafür Beschäftigte benennen, die entsprechend ausgebildet sind. Wie viele das sein sollen, konkretisiert die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Bei normaler Brandgefährdung gilt ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten als ausreichend.

Wichtig ist das Wort „Richtwert“. Die ASR nennt eine Orientierung für den Normalfall — maßgeblich ist immer Ihre Gefährdungsbeurteilung. Sie kann zu einem höheren Bedarf führen, und in der Praxis tut sie das häufig.

Kurz gesagt: Fünf Prozent sind die Untergrenze für den Normalfall — nicht die Zahl, mit der Sie im Ernstfall sicher dastehen.

Der häufigste Denkfehler

Warum fünf Prozent in der Praxis oft nicht reichen.

Fünf Prozent der Beschäftigten heißt nicht fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten. Genau darauf kommt es aber an, wenn es brennt.

01

Urlaub und Krankheit

Über das Jahr gerechnet ist ein erheblicher Teil der Belegschaft nicht da. Wer knapp kalkuliert, steht an Brückentagen und in der Grippewelle ohne jemanden da.

02

Schicht und Teilzeit

Die Brandschutzhelfer müssen sich über alle Schichten verteilen. Drei ausgebildete Personen nützen nichts, wenn alle drei in der Frühschicht arbeiten.

03

Räumliche Ausdehnung

Mehrere Gebäude, Etagen oder weit auseinanderliegende Hallen brauchen jeweils eigene Ansprechpartner direkt vor Ort.

04

Personalwechsel

Ausgebildete Beschäftigte verlassen den Betrieb oder wechseln die Abteilung — ohne Nachschulung schrumpft die Zahl still vor sich hin.

Ein Beispiel aus der Praxis

So rechnen Sie realistisch.

Statt einer Quote auf die Gesamtbelegschaft bestimmen Sie den Bedarf besser pro Organisationseinheit: pro Schicht, pro Gebäude, pro Etage.

Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten im Zweischichtbetrieb, verteilt auf zwei Gebäude. Die reine Rechnung nach ASR A2.2 ergibt drei Brandschutzhelfer.

Realistisch betrachtet gilt aber: Zwei Schichten mal zwei Gebäude ergeben vier Konstellationen, in denen jeweils mindestens eine ausgebildete Person anwesend sein muss. Rechnet man Urlaub und Krankheit ein, braucht es pro Konstellation eher zwei Personen.

Diese Größenordnung überrascht viele. Sie ist aber der eigentliche Grund, warum wir bei einer Anfrage immer zuerst nach Schichtmodell und Standorten fragen und nicht nur nach der Mitarbeiterzahl.

60 Beschäftigte, zwei Schichten, zwei Gebäude

Was die Rechnung ergibt — und was der Betrieb tatsächlich braucht.

Rechnerisch nach ASR A2.2 3 Personen 5 % der Belegschaft
Realistisch erforderlich rund 8 Personen 4 Konstellationen, je 2 Personen als Puffer

Die genaue Zahl hängt von Ihrem Schichtmodell, der Fläche und der Brandgefährdung ab — mit unserem Rechner ermitteln Sie den Wert für Ihren Betrieb in wenigen Sekunden.

Für meinen Betrieb berechnen

Zwei Sonderfälle

Wann Sie mehr brauchen — und wer überhaupt infrage kommt.

Wann der Richtwert deutlich zu niedrig ist

  • Brennbare Stoffe werden in größerem Umfang gelagert oder verarbeitet
  • Zündquellen wie Schweiß- oder Trennarbeiten kommen regelmäßig vor
  • Im Brandfall ist mit schneller Brandausbreitung zu rechnen
  • Einrichtungen mit Publikumsverkehr
  • Personen, die sich nicht selbst retten können — Pflegeheime, Kliniken, Kitas

In diesen Fällen ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur formal maßgeblich, sondern praktisch entscheidend. Fünf Prozent wären hier fahrlässig knapp.

Wer Brandschutzhelfer werden kann

  • Jede zuverlässige, körperlich geeignete Person im Betrieb
  • Regelmäßige Anwesenheit am Standort ist Voraussetzung
  • Ausbildung nach DGUV Information 205-023
  • Theorieteil und praktische Löschübung mit echtem Feuer
  • Auffrischung alle drei bis fünf Jahre

Entscheidend ist die Praxis: Wer einen Feuerlöscher nur auf der Folie gesehen hat, wird ihn im Ernstfall nicht wirksam einsetzen. Aufgefrischt werden sollte außerdem immer dann, wenn sich im Betrieb wesentlich etwas ändert: neue Räume, neue Stoffe, neue Anlagen oder ein hoher Personalwechsel.

Aus der Praxis

Drei Fehler, die uns immer wieder begegnen.

01

Nur die Zahl im Blick

Die geforderte Quote ist erfüllt, aber alle Ausgebildeten sitzen in derselben Abteilung — und damit im Ernstfall womöglich alle im selben Meeting.

02

Keine Dokumentation

Die Schulung hat stattgefunden, aber Teilnehmerliste und Nachweise fehlen. Im Schadensfall zählt, was belegbar ist.

03

Einmal und nie wieder

Die Erstausbildung liegt acht Jahre zurück, die Hälfte der Leute ist längst nicht mehr im Haus.

Ihre Situation

Kurz durchgesprochen statt lange geschätzt.

Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl, Schichtmodell und Standorte — dann sagen wir Ihnen ehrlich eine Zahl. Auch dann, wenn sie niedriger liegt, als Sie befürchtet haben.

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